Werner Peters / Consulting Managementberatung
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung
Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierzu gehören:
Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten aus den Branchen Industrie, Handel und Dienstleistung ist die Gewerbefreiheit eingeschränkt. D.h., dass die Erteilung der Erlaubnis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Eine spezielle Erlaubnis benötigen z.B. Versicherungsvermittler, bestimmte Gastronomen sowie Waffenhändler oder Apotheker.
Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel ein Geschäftsplan (Businessplan). Dieser enthält möglichst detaillierte Informationen zu den Gründern, zum Produkt, zum Markt und zur Finanzierung. Wepeco erstellt mit Ihnen zusammen diesen Businessplan.
Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch Darlehen und Zuschüsse.
Vor der Gründung: Für die Beratungskosten stellen die Bundesländer Zuschüsse zur Verfügung. Informationen dazu bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Förderinstitution (i.d.R. Investitionsbank) des Bundeslandes.
Wepeco ist Ihnen bei der Beantragung von Zuschüssen behilflich.
Nach der Gründung: Der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen über das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) Zuschüsse für Beratungs- und Coachingleistungen zur Verfügung. Im ersten Unternehmensjahr, insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, gilt unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz. Weitere Regelungen gelten für die ersten 5 Unternehmensjahre. Insbesondere können Zuschüsse aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden. Informationen zu beiden Programmen stehen in der Förderdatenbank des Bundes.
Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungen eines Warenlagers, Kautionen, Werbemaßnahmen und weitere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig sind, stellen Bund und Länder Darlehen zur Verfügung.
Die wichtigsten Darlehen des Bundes sind:
Die Darlehen bieten unterschiedliche Konditionen, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern sollen. Zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten, günstigere Zinsen und teilweise Freistellung von Sicherheiten. Förderdarlehen müssen nach dem Hausbankprinzip immer bei Banken oder Sparkassen beantragt werden. Jährlich informiert die KfW - Bankengruppe in ihrer Publikation "Gründungsmonitor" über das Gründungsgeschehen in Deutschland, nennt Förderkennzahlen und zeigt Trends von Unternehmensgründungen, wie auch in der Bereitschaft zur Mittelvergabe durch Kreditinstitute auf.
Informationen über die Programme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden.
Bezieher von Arbeitslosengeld I können für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss beziehen, wenn Sie mit der beruflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Bezieher von Arbeitslosengeld II können ein Einstiegsgeld erhalten; es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.
(C) Wepeco Mai 2018
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