Werner Peters / Consulting Managementberatung
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bedeutet, dass ein Unternehmen festlegen und dokumentieren muss, wie es die Anforderungen der Norm erfüllen will, um seine energiebezogene Leistung (messbare Ergebnisse bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatz [= Methode der Energieanwendung] und Energieverbrauch) kontinuierlich zu verbessern. Der Anwendungsbereich und die Grenzen des Energiemanagementsystems müssen festgelegt und dokumentiert werden. Die wesentlichen Anforderungen der Norm sind:
Verantwortung der Leitung:
Die Verantwortlichkeit des Top-Managements für den Erfolg eines Managementsystems) wird in der ISO 50001 durch ein eigenes Kapitel gewürdigt. Das Top-Management muss eine Energiepolitik festlegen (siehe folgenden Abschnitt), einen Managementbeauftragten ernennen, der durch ein Energiemanagement-Team unterstützt wird; und es muss die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Es muss die Bedeutung des Energiemanagements in der Organisation kommunizieren, die energiebezogene Leistung in der Langfristplanung berücksichtigen, dafür sorgen, dass strategische und operative Energieziele festgelegt und Ergebnisse regelmäßig überprüft (>> hier) werden und sie muss regelmäßige Management-Reviews (>> hier) durchführen.
Der/die Managementbeauftragte sorgt dafür, dass das Energiemanagementsystem den Anforderungen der Norm entsprechend aufgebaut und eingeführt wird und identifiziert weitere Personen im Unternehmen, die ihn hierbei unterstützen. Er legt Verantwortlichkeiten und Befugnisse für das Energiemanagement fest und berichtet über die energetische Leistung sowie die Leistung des Energiemanagementsystems an das Top-Management und sorgt dafür, dass sich alle Mitarbeiter der Energiepolitik und der strategischen Energieziele bewusst sind.
Energiepolitik:
Die Energiepolitik ist eine formale (schriftliche) Erklärung über die Absichten und Richtung des Unternehmens bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatzes und Energieverbrauch; sie muss (als strategisches Element ohnehin notwendigerweise) vom Top-Management festgelegt werden. Anforderungen der Norm an die Energiepolitik sind: Sie muss der Art und dem Umfang des Energieeinsatzes der Organisation angemessen sein; Verpflichtungen zur ständigen Verbesserung der energiebezogenen Leistung, zur Verfügbarkeit notwendiger Informationen und Ressourcen sowie zur Einhaltung rechtlicher und anderer Anforderungen enthalten und den Erwerb energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der energetischen Leistung unterstützen. Die Energiepolitik muss dokumentiert und innerhalb des Unternehmens kommuniziert werden.
-> Wohin wollen wir?
Energieplanung:
Der von der Norm vorgeschriebene Energieplanungsprozess umfasst die Ermittlung rechtlicher und anderer durch die Organisation eingegangener Anforderungen bezüglich ihres Energieeinsatzes und eine Überprüfung derjenigen Aktivitäten im Unternehmen, die die energiebezogene Leistung beinflussen - dies beinhaltet eine energetische Bewertung. Diese umfasst eine Ermittlung der Energiequellen und eine Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes und -verbrauchs sowie eine Abschätzung des zukünftigen Energieeinsatzes und -verbrauchs. Auf dieser Basis sind die Bereiche mit wesentlichen Energieverbräuchen zu identifizieren, und dort die relevanten Anlagen/Prozesse sowie Personen mit Einfluss auf den Energieverbrauch und andere relevante Variablen für den Energieverbrauch zu ermitteln sowie die energiebezogene Leistung zu bestimmen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu priorisieren. Diese energetische Bewertung muss bei allen relevanten Änderungen im Betrieb und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die erstmalige energetische Bewertung stellt die energetische Ausgangsbasis dar, die - ggf. normiert, zum Beispiel bezogen auf Produktionsmengen - ein Referenzpunkt für den Vergleich der Energieleistung ist. Auf dieser Basis muss das Unternehmen auch Energieleistungskennzahlen (EnPI, von engl. energy performance indicator) einführen, die regelmäßig mit der energetischen Ausgangsbasis verglichen werden.
-> Worum müssen wir uns kümmern?
Vor allem aber ist die energetische Bewertung Grundlage für das Aufstellen strategischer und operativer Energieziele (operative Energieziele sind detaillierte, quantifizierte Anforderungen an die Leistungsverbesserung, die aus den strategischen Energiezielen abgeleitet werden, die wiederum festgelegte Ergebnisse sind, die sich aus der Energiepolitik ergeben). Aktionspläne stellen dar, wie diese Ziele erreicht werden sollen, sie müssen Verantwortlichkeiten, Mittel und Zeitrahmen und Aussagen zur Wirksamkeitsprüfung enthalten.
-> Was sind unsere Meilensteine und wer tut was bis wann?
In sechs Kapiteln legt die Norm weitere Grundbausteine eines Energiemanagementsystems fest:
Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein: alle Personen mit Einfluss auf die wesentlichen Energieeinsatzbereiche müssen (etwa durch entsprechende Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung) hinreichend befähigt sein. Gegebenenfalls notwendige Schulungen müssen ermittelt und angeboten werden, oder Defizite durch "andere Maßnahmen" abgestellt werden. Alle Mitarbeiter und für das Unternehmen arbeitende Personen müssen über das Energiemanagementsystem und ihre Rolle darin informiert sein.
-> Wer muss was können und wissen?
Kommunikation: Über das Energiemanagementsystem und die energiebezogene Leistung des Unternehmens muss organisationsintern kommuniziert werden; Mitarbeiter müssen Kommentare oder Verbesserungsvorschläge zum Energiemanagementsystem abgeben können. Über die externe Kommunikation zu diesen Themen kann das Unternehmen selbst entscheiden - muss diese Entscheidung aber dokumentieren und im Falle einer positiven Entscheidung eine Vorgehensweise für die externe Kommunikation erarbeiten.
-> Wer braucht welche Informationen?
Dokumentation und Lenkung der Dokumente: Die Kernelemente des Energiemanagementsystems und ihr Zusammenspiel müssen (in Papier- oder elektronischer Form) beschrieben werden, von der Norm geforderte Dokumente und solche, die das Unternehmen selbst für erforderlich hält, müssen vorhanden sein. Es muss geregelt sein, wie Dokumente vor der Herausgabe auf Eignung geprüft werden, dass sie regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden und in aktueller Fassung an den relevanten Stellen vorhanden sind. Für das Energiemanagementsystem notwendige externe Dokumente müssen ermittelt und gezielt verteilt werden. Die versehentliche Verwendung veralteter Dokumente muss ausgeschlossen sein.
-> Reden ist Silber, Schreiben ist Gold.
Ablauflenkung: Das Unternehmen muss alle Tätigkeiten (einschl. Instandhaltung) ermitteln, die mit wesentlichen Energieeinsatzbereichen in Verbindung stehen und diese so planen, dass sie mit der Energiepolitik und den Energiezielen übereinstimmen, etwa durch die Festlegung energetischer Kriterien für ihre Durchführung; diese in Übereinstimmung mit den Kriterien betreiben und instandhalten und die Vorgaben gegenüber Mitarbeitern und anderen für das Unternehmen tätigen Personen kommunizieren.
Auslegung: Werden Anlagen oder Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf die energiebezogene Leistung erneuert oder verändert/renoviert werden, muss die Möglichkeit einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung geprüft und ggf. in die Beschaffungsaktivitäten miteinbezogen werden.
-> Den Energieverbrauch nie mehr vergessen
Beschaffung: Für Produkte, Einrichtungen oder Energiedienstleistungen, die einen Einfluss auf den wesentlichen Energieeinsatz des Unternehmens haben, müssen energetische Kriterien festgelegt werden, die bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Dabei ist Energieverbrauch über die gesamte Lebensdauer zu berücksichtigen. Die Lieferanten müssen darüber informiert werden, dass Energieverbräuche ein Beschaffungskriterium sind. Auch für die Beschaffung von Energie sollen ggf. Kriterien festgelegt werden, um einen effizienten Energieeinsatz zu gewährleisten (solche Kriterien können z.B. Verfügbarkeit, Energiequalität, Kosten, Umweltauswirkungen oder die Nutzung erneuerbarer Energien sein).
-> Energiekosten und Umweltaspekte bei der Beschaffung beachten
Überprüfung:
Die wesentlichen Merkmale der Tätigkeiten, die die energiebezogene Leistung bestimmen, müssen überwacht, gemessen und analysiert werden. Dies sind etwa die bedeutenden Energieverbräuche und die Variablen, die diese Energieverbräuche beeinflussen, die Energieleistungskennzahlen, die Wirksamkeit der Aktionspläne im Hinblick auf die Zielerreichung und der Vergleich der tatsächlichen mit den erwarteten Energieverbräuchen. Die hierfür notwendigen Aktivitäten sind von der Organisation festzulegen und die Ergebnisse aufzuzeichnen. Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen bezüglich des Energieeinsatzes ist regelmäßig zu bewerten.
-> Nur was gemessen wird, kann auch gemanagt werden
Regelmäßig ist das gesamte System und seine Wirksamkeit durch interne Audits zu prüfen. Hierzu muss ein Ablauf- und Zeitplan erstellt werden, bei der Auswahl der Auditoren ist auf Objektivität und Unparteilichkeit zu achten. Auditergebnisse müssen aufgezeichnet werden.
-> Tun wir auch, was wir sagen?
(Zu den internen Audits siehe auch >> ISO 19011:2002 "Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen" und die Seite >> Interne Audits.)
Kommt es zu Problemen (Nichtkonformitäten), müssen diese abgestellt (Korrekturen) und die Gründe hierfür ermittelt und Aktivitäten festgelegt und durchgeführt werden, damit diese sich nicht wiederholen (Korrekturmaßnahmen) bzw. - z.B. in anderen Abteilungen - gar nicht erst auftreten können (Vorbeugungsmaßnahmen). Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen aufgezeichnet und ihre Wirksamkeit überprüft werden.
-> Aus Fehlern lernen
Zum Nachweis des Einhaltens der Norm und der energiebezogenen Leistung sind Aufzeichnungen zu führen, für deren Identifizierung, Lesbarkeit und Wiederauffindbarkeit muss ein Verfahren eingeführt werden.
-> Das Gedächtnis des Managementsystems
Management-Review
Das Top-Management bewertet das Managementsystem regelmäßig auf fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit. Diese Bewertung basiert unter anderem auf den Ergebnissen der Audits, der energiebezogenen Leistung und den Kennzahlen, der Bewertung der Einhaltung gesetzlicher und anderer Anforderungen und der Zielerreichung. Das Ergebnis des Management-Review enthält neben anderem Entscheidungen über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Energiepolitik, neue/geänderte strategische und operative Ziele und/oder Energieleistungskennzahlen sowie zu notwendigen Ressourcen.
-> Wie geht es weiter?
Zertifizierung:
Zur Zertifizierung wird u.a. ein externes Zertifizierungsaudit durchgeführt.
(C) Wepeco Mai 2018
Werner Peters Consulting “WePeCo”
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